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Wie werde ich Mitglied? Um Mitglied zu
werden, füllen Sie die Beitrittserklärung aus, schicken sie zurück und
zahlen auf das Konto der WOGENO € 1500,-- für
Ihre 3 Pflichtanteile ein, in begründeten Ausnahmefällen auch
in Ratenzahlung. Über die eingezahlten Geschäftsanteile erhalten Sie
eine Bestätigung. Darüber hinaus ist ein einmaliges "Eintrittsgeld" in
Höhe von € 70,-- zu entrichten. In den letzten Jahren hat die
Generalversammlung beschlossen, für die Pflichtanteile keine
Gewinnausschüttung vorzunehmen. Die Zinsen dienen dazu, die
Verwaltung der WOGENO zu finanzieren. Die Mitgliedschaft bei der WOGENO
kostet damit ungefähr € 5,-- pro Monat (Zinsverzicht) und entspricht in
etwa einem Vereinsbeitrag bei anderen Vereinen.
Zeichnung freiwilliger Anteile Sie
können die WOGENO auch weiter unterstützen, indem Sie über die
Pflichtanteile hinaus weitere Anteile zeichnen. Diese werden mit
maximal 4% ihres Werts an der Gewinnausschüttung beteiligt. Diese
Dividenden-Auszahlung wird nach dem Beschluß durch
die Generalversammlung ( im Juni oder Juli eines
Jahres) vorgenommen .
Beendung der Mitgliedschaft Sollten
Sie Ihr Geld wieder brauchen oder aus bestimmten Gründen keinen Wert
mehr auf eine Mitgliedschaft bei der WOGENO legen, können Sie Ihre
Pflichtanteile kündigen und zwar zum 31.12. des auf die Kündigung
folgenden Jahres. Sie bekommen dann den Nennwert der Anteile zurück.
Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung des darauffolgenden
Jahres.
Wenn Sie ein anderes Mitglied finden, das ihre
Pflichtanteile übernimmt, entfällt diese Wartezeit.
Wohnungsvergabe Wohnungen
werden bei der WOGENO nur an Mitglieder vergeben. Die Vergabe richtet
sich nach den u.g. Kriterien. Die WOGENO führt keine Wartelisten
von Nichtmitgliedern wie viele Altgenossenschaften, sondern schreibt
freiwerdende Wohnungen oder neue Projekte in der Mitgliedschaft aus.
Vergaberichtlinien Die Mitgliederversammlung hat folgende Vergaberichtlinien beschlossen:
- Akuter Wohnbedarf - Dauer der Mitgliedschaft - Zusammensetzung der Hausgemeinschaft - Soziale Verwurzelung - Nähe zu Schule und Arbeitsplatz
Als
angemessene Wohnungsgröße für einen Haushalt gilt grundsätzlich: Pro
Person ein Zimmer und pro Haushalt ein zusätzliches Zimmer. Dabei gilt eine
Wohnküche als zusätzliches Zimmer, wenn sie mindestens 16 qm groß ist.
In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Wenn die WOGENO mit öffentlichen Fördermitteln baut, gelten die zulässigen Wohnungsgrößen und jeweiligen Einkommensgrenzen.
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