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Mitglied werden!

Wie werde ich Mitglied?
Um Mitglied zu werden, füllen Sie die Beitrittserklärung aus, schicken sie zurück und zahlen auf das Konto der WOGENO € 1500,-- für Ihre 3 Pflichtanteile ein, in begründeten Ausnahmefällen auch in Ratenzahlung. Über die eingezahlten Geschäftsanteile erhalten Sie eine Bestätigung. Darüber hinaus ist ein einmaliges "Eintrittsgeld" in Höhe von € 70,-- zu entrichten. In den letzten Jahren hat die Generalversammlung beschlossen, für die Pflichtanteile keine Gewinnausschüttung vorzunehmen. Die Zinsen dienen dazu, die Verwaltung der WOGENO zu finanzieren. Die Mitgliedschaft bei der WOGENO kostet damit ungefähr € 5,-- pro Monat (Zinsverzicht) und entspricht in etwa einem Vereinsbeitrag bei anderen Vereinen.

Zeichnung freiwilliger Anteile
Sie können die WOGENO auch weiter unterstützen, indem Sie über die Pflichtanteile hinaus weitere Anteile zeichnen. Diese werden mit maximal 4% ihres Werts an der Gewinnausschüttung beteiligt.  Diese Dividenden-Auszahlung  wird nach dem Beschluß durch die   Generalversammlung ( im Juni oder Juli  eines Jahres) vorgenommen .

Beendung der Mitgliedschaft
Sollten Sie Ihr Geld wieder brauchen oder aus bestimmten Gründen keinen Wert mehr auf eine Mitgliedschaft bei der WOGENO legen, können Sie Ihre Pflichtanteile kündigen und zwar zum 31.12. des auf die Kündigung folgenden Jahres. Sie bekommen dann den Nennwert der Anteile zurück. Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung des darauffolgenden Jahres.
Wenn Sie ein anderes Mitglied finden, das ihre Pflichtanteile übernimmt, entfällt diese Wartezeit.

Wohnungsvergabe 
Wohnungen werden bei der WOGENO nur an Mitglieder vergeben. Die Vergabe richtet sich nach den u.g. Kriterien. Die WOGENO führt keine Wartelisten von Nichtmitgliedern wie viele Altgenossenschaften, sondern schreibt freiwerdende Wohnungen oder neue Projekte in der Mitgliedschaft aus.

Vergaberichtlinien
Die Mitgliederversammlung hat folgende Vergaberichtlinien beschlossen:

- Akuter Wohnbedarf
- Dauer der Mitgliedschaft
- Zusammensetzung der Hausgemeinschaft
- Soziale Verwurzelung
- Nähe zu Schule und Arbeitsplatz

Als angemessene Wohnungsgröße für einen Haushalt gilt grundsätzlich: Pro Person ein Zimmer und pro Haushalt ein zusätzliches Zimmer. Dabei gilt eine Wohnküche als zusätzliches Zimmer, wenn sie mindestens 16 qm groß ist. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Wenn die WOGENO mit öffentlichen Fördermitteln baut, gelten die zulässigen Wohnungsgrößen und jeweiligen Einkommensgrenzen.