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Der aufgeheizte Immobilienmarkt Münchens hat in den Monaten mehr und
mehr Bewohner von Bestandshäusern aufgeschreckt. Mietshäuser werden am
freien Markt meistbietend verkauft, entweder im ganzen oder zuvor in
Einzeleigentum filetiert. Dann folgen in schöner Regelmäßigkeit die
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen mit entsprechend saftigen
Mietsteigerungen oder Angebote zur Beendigung des Mietvertrages gegen
Abfindung. Häufig schon haben sich Hausgemeinschaften an die WOGENO
gewandt, um die Chancen für eine genossenschaftliche Lösung auszuloten.
Meist kam diese Intervention zu spät, da die Mieter vor vollendete
Tatsachen gestellt wurden. Anders liegen die Dinge, wenn die Stadt
München das Objekt im Vorkaufsrecht erwirbt und später reprivatisiert. Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten Über
92.000 Wohnungen Münchens, mit ca. 168.000 MieterInnen, liegen in Gebieten der Erhaltungssatzung.
Diese soll gewährleisten, dass die angestammte Mieterschaft erhalten
bleibt. So legt die Stadt Erwerbern von Mietshäusern
"Abwendungserklärungen" vor. Darin verzichten diese auf eine Aufteilung
in Einzeleigentum, Luxusmodernisierungen und verpflichten sich zu
maximal moderaten Mieterhöhungen. Werden diese Bedingungen nicht
akzeptiert, droht die Stadt mit der Ausübung des Vorkaufsrechts, d.h.
die Stadt erwirbt das Objekt vom ursprünglichen Eigentümer. So befinden
sich jeweils etwa 15 Mietshäuser in den Händen der Stadt.
Reprivatisierung unter neuen Bedingungen Die
Stadt ist verpflichtet, diese Objekte innerhalb eines angemessenen
Zeitraums zu reprivatisieren. Sie tut dies zu mieterfreundlichen
Konditionen, auf die sich der Erwerber verpflichten muss. In der
Vergangenheit hatten sich allerdings einige unliebsame
Umgehungstatbestände gezeigt , die zu einer Überarbeitung der
Richtlinien führten. Damit wurden auch den Bewohnern selber bessere
Chancen eingeräumt, ihre Mietverhältnisse über eine genossenschaftliche
Lösung dauerhaft abzusichern. Die Mieter werden nunmehr frühzeitig
nach Erwerb durch die Stadt informiert. Dabei wird ihnen auch die
Beratung durch eine Genossenschaft - unter anderem durch die WOGENO -
angeboten. Unter Einbeziehung des Verkehrswerts kann nun ermittelt
werden, zu welchen Konditionen eine genossenschaftliche Lösung möglich
ist. Will eine Genossenschaft das Objekt erwerben, muss sie
gegenüber der Stadt nicht unbedingt das Höchstgebot abgeben.
Genossenschaften erhalten den Zuschlag bereits zum Verkehrswert, wenn
mindestens 75% der BewohnerInnen Genossenschftsmitglied geworden sind und 60% der BewohnerInnen innerhalb
der Einkommensgrenzen des geförderten Wohnungsbaus liegen. Die neue
Praxis geht u.a. auf Initiativen der WOGENO zurück und wurde von
rot-grün im Stadtrat verabschiedet. Besonders engagiert haben sich in
dieser Sache die WohnungspolitikerInnen der SPD unter Führung von
Constanze Lindner-Schädlich. Aktive Kontakte zu Hausgemeinschaften Seither haben sich verschiedene Hausgemeinschaften an die WOGENO gewandt. Grundsätzlich
gilt: je früher die bevorstehende Veräußerung eines Objektes und die
Interessen der Mieter an einer WOGENO-Lösung bekannt sind, desto größer
die Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten!
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