Home
Wogeno
Mitgliedschaft
Häuser
 Übersicht
 Agnesstraße
 Metzstraße
 Messestadt Riem
 Johann-Fichte-Str.
 August-Kühn-Str.
 Danklstraße
 Häberlstraße
 Kidlerstraße
 Nymphenburgerstraße
 Orleansstraße
 Isartalstrasse
 Pariserstraße
 Reifenstuelstraße
 Reprivatisierung
News
Links
Mitglieder
Kontakt
CoHaus München
 
 

Reprivatisierung von Bestandshäusern bessere Chancen für Genossenschaften

Der aufgeheizte Immobilienmarkt Münchens hat in den Monaten mehr und mehr Bewohner von Bestandshäusern aufgeschreckt. Mietshäuser werden am freien Markt meistbietend verkauft, entweder im ganzen oder zuvor in Einzeleigentum filetiert. Dann folgen in schöner Regelmäßigkeit die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen mit entsprechend saftigen Mietsteigerungen oder Angebote zur Beendigung des Mietvertrages gegen Abfindung.
Häufig schon haben sich Hausgemeinschaften an die WOGENO gewandt, um die Chancen für eine genossenschaftliche Lösung auszuloten. Meist kam diese Intervention zu spät, da die Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Anders liegen die Dinge, wenn die Stadt München das Objekt im Vorkaufsrecht erwirbt und später reprivatisiert.

Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten
Über 92.000 Wohnungen Münchens, mit ca. 168.000 MieterInnen, liegen in Gebieten der Erhaltungssatzung. Diese soll gewährleisten, dass die angestammte Mieterschaft erhalten bleibt. So legt die Stadt Erwerbern von Mietshäusern "Abwendungserklärungen" vor. Darin verzichten diese auf eine Aufteilung in Einzeleigentum, Luxusmodernisierungen und verpflichten sich zu maximal moderaten Mieterhöhungen. Werden diese Bedingungen nicht akzeptiert, droht die Stadt mit der Ausübung des Vorkaufsrechts, d.h. die Stadt erwirbt das Objekt vom ursprünglichen Eigentümer. So befinden sich jeweils etwa 15 Mietshäuser in den Händen der Stadt.

Reprivatisierung unter neuen Bedingungen
Die Stadt ist verpflichtet, diese Objekte innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu reprivatisieren. Sie tut dies zu mieterfreundlichen Konditionen, auf die sich der Erwerber verpflichten muss. In der Vergangenheit hatten sich allerdings einige unliebsame Umgehungstatbestände gezeigt , die zu einer Überarbeitung der Richtlinien führten. Damit wurden auch den Bewohnern selber bessere Chancen eingeräumt, ihre Mietverhältnisse über eine genossenschaftliche Lösung dauerhaft abzusichern.
Die Mieter werden nunmehr frühzeitig nach Erwerb durch die Stadt informiert. Dabei wird ihnen auch die Beratung durch eine Genossenschaft - unter anderem durch die WOGENO - angeboten. Unter Einbeziehung des Verkehrswerts kann nun ermittelt werden, zu welchen Konditionen eine genossenschaftliche Lösung möglich ist.
Will eine Genossenschaft das Objekt erwerben, muss sie gegenüber der Stadt nicht unbedingt das  Höchstgebot abgeben. Genossenschaften erhalten den Zuschlag bereits zum Verkehrswert, wenn mindestens 75% der BewohnerInnen Genossenschftsmitglied geworden sind und 60% der BewohnerInnen innerhalb der Einkommensgrenzen des geförderten Wohnungsbaus liegen. Die neue Praxis geht u.a. auf Initiativen der WOGENO zurück und wurde von rot-grün im Stadtrat verabschiedet. Besonders engagiert haben sich in dieser Sache die WohnungspolitikerInnen der SPD unter Führung von Constanze Lindner-Schädlich.
 
Aktive Kontakte zu Hausgemeinschaften
Seither haben sich verschiedene Hausgemeinschaften an die WOGENO gewandt.
Grundsätzlich gilt: je früher die bevorstehende Veräußerung eines Objektes und die Interessen der Mieter an einer WOGENO-Lösung bekannt sind, desto größer die Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten!